Unser Menüpunkt Mieterinfos gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Versorgungsbereiche: Wie wird die Jahresablesung vorgenommen, wie werden die Wasser- und Abwasserkosten berechnet oder auch, was sich hinter den laufenden Betriebskosten verbirgt, sind berechtigte Fragen unserer Kunden. Hierzu finden Sie unten stehend alle Antworten. Sollte Ihre Frage jedoch keine Antwort finden, können Sie uns gern über die Kontaktdaten im Fußbereich unserer Webseite kontaktieren, unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Die papierlose Jahresablesung ist für uns und unsere Mieter nichts Neues mehr. Bei der jährlichen Ablesung werden die Werte elektronisch erfasst. Der Mieter erhält keine Ablesequittung. Durch die elektronische Erfassung der Ablesewerte direkt vor Ort können die Daten in den Messdienstunternehmen noch schneller verarbeitet werden. Sie müssen nicht noch einmal manuell in einem System erfasst werden, so dass hier keine Fehler mehr entstehen können, weil eine Zahl unleserlich war oder vergessen wurde. Die abgelesenen Werte werden in der Jahresabrechnung ausgewiesen. Da die von uns eingesetzten elektronischen Heizkostenverteiler die Werte für ein Jahr speichern, können die abgerechneten Werte bequem kontrolliert werden. Das lästige Suchen der Ablesequittung ist nicht mehr nötig.
Wasser- und Abwasserkosten

Für nahezu 99 Prozent aller Wohnungen und Gewerbe werden die Wasser- und Abwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet. Eine Pflicht zur Ausstattung mit Wasserzählern besteht für Vermieter in Sachsen-Anhalt nicht. Der hohe Grad der Ausstattung in unseren Wohnungen ermöglicht uns, die Kosten gerechter zu verteilen. Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten ist zum einen das Bürgerliche Gesetzbuch § 556 und § 556a sowie die Betriebskostenverordnung. Danach sind die Kosten nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen oder nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt. In unseren Abrechnungen werden i. d. R. Grundgebühren (z. B. Grundgebühr Wasser oder Niederschlagswasser) nach dem Verhältnis der Wohnflächen, direkt zuordenbare Kosten (z. B. Gerätemiete oder Abrechnungsgebühr) nutzerbezogen und verbrauchsabhängige Kosten (z. B. Kaltwasser oder Abwasser) nach dem erfassten Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt jährlich in Bitterfeld-Wolfen für den Zeitraum 01.10. bis 30.09. des Folgejahres und in Sandersdorf für den Zeitraum 01.07. bis 30.06. des Jahres.

Für alle unsere Wohnungen und Gewerberäume, die zentral beheizt sind, werden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet. Dafür sind alle Heizkörper mit elektronischen Heizkostenverteilern oder Wärmemengenmessgeräten ausgestattet. Hierzu sind alle Vermieter verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Heizkosten ist die Heizkostenverordnung. Danach ist ein Teil der Gesamtkosten, 30 bis 50 Prozent nach dem Verhältnis der Wohnflächen abzurechnen und die restlichen 50 bis 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch zu verteilen. In unseren Abrechnungen werden i.d.R. 40 Prozent der Gesamtkosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen und 60 Prozent nach dem erfassten Verbrauch verteilt. Die Abrechnung erfolgt jährlich für den Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des Jahres.

Betriebskosten sind die laufend anfallenden Kosten, die durch den Gebrauch eines Grundstückes und der Gebäude einschließlich aller Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen entstehen. Betriebskosten können als Pauschale vereinbart oder jährlich abgerechnet werden. In der Regel vereinbaren wir eine jährliche Abrechnung der entstandenen Kosten. Dafür kalkulieren wir eine monatliche Vorauszahlung, die mit der monatlichen Miete gezahlt wird. Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten ist zum einen das Bürgerliche Gesetzbuch § 556 und § 556a sowie die Betriebskostenverordnung. Danach sind die Kosten nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen oder nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt.