Natürlich helfen wir Ihnen im Notfall gern schnell weiter.
Als Notfälle und Havarien gelten:
Ausfall der Wärmeversorgung, undichte Fernwärmeleitungen oder Heizkörper im Haus oder in den Wohnungen
vollständiger Ausfall der Wasserversorgung, Verstopfungen in der Grundleitung oder dem Fallstrang, Verstopfungen an Toiletten, Waschbecken, Spülen oder Badewannen, Gasgeruch, ausströmendes Gas, Rohrbrüche an Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen,
vollständiger Ausfall der Energieversorgung im Haus oder in den Wohnungen, Ausfall der Treppenhausbeleuchtung, Ausfall Türöffner- und/oder Klingelanlage, Brände und ähnliche Schäden an elektrischen Leitungen oder Anlagenteilen (der Ausfall einzelner Steckdosen oder Schalter ist kein Notfall)
Personenbefreiung, Aufzugsausfall, Vandalismusschäden
Notöffnungen der Schlösser von Hauseingangstüren, Notöffnungen bzw. Erneuerung von Schlössern an Wohnungstüren (diese gehen in der Regel zulasten des Wohnungsmieters)
Gefahrenstellen an Schornsteinen, Dächern, Balkonen und anderen Bauteilen, wenn diese eine Bedrohung für Menschen und Sachwerte darstellen (Einsturzgefahr), Sturmschäden und erhebliche Einregnungen, die größere Sachschäden zur Folge haben (bei starkem Sturm sind direkte Dachreparaturen oft aufgrund der Gefährdung der Dachdecker nicht sofort möglich, hier sind Schadensminderungsmaßnahmen nötig
Glasbruch an Schaufenstern, Außenscheiben und Hauseingangstüren bzw. Treppenhausfenstern