Wir
sind
NEUBI

Seit 65 Jahren für Sie da

Seit 65 Jahren sorgt die NEUBI für bezahlbares und angenehmes Wohnen in Bitterfeld-Wolfen und Sandersdorf. Am 1. März 1958 wurde die Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) Bitterfeld in der Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht. Gegründet wurde die KWV aus dem VEB Grundstücksverwaltung Bitterfeld. Am 31. Mai 1990 ging aus der KWV die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH hervor. Sie ist ein 100-prozentig städtisches Unternehmen und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger gut und preiswert wohnen können.

Unser Unternehmensleitbild

Die NEUBI ist ein kommunales Wohnungsunternehmen und einer der großen Vermieter in den Städten Bitterfeld-Wolfen und Sandersdorf-Brehna. Die NEUBI fühlt sich den beiden Städten Bitterfeld-Wolfen und Sandersdorf-Brehna und insbesondere den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadtteile Bitterfeld und Sandersdorf im besonderen Maße verbunden und verpflichtet. Mit mehr als 3000 Wohn- und Gewerbeeinheiten im Bestand gehören wir zu den großen Vermietern der Region.

Sicher zu Wohnen ist ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht. Wohnraum kostengünstig und nachhaltig zu bauen, einer breiten Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, Wohnraum und Umfeld für Mieterinnen und Mieter nach ihren Wünschen zu gestalten und zu erhalten ist Auftrag und Selbstverständnis der NEUBI. Die Integration aller sozialen und gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung gehört ebenso zu den Zielen und geht über die wirtschaftliche Perspektive hinaus.

Deshalb ist es für die NEUBI wichtig, das Image der beiden Stadtteile in den beiden Städten Bitterfeld-Wolfen und Sandersdorf-Brehna mit zu gestalten. Ein positives Erscheinungsbild und lebenswerte Stadtteile tragen zum Geschäftserfolg der NEUBI bei. Gemeinnützige Organisationen, wie Vereine und Wohlfahrtsverbände aber auch die Stadtverwaltungen selbst wirken dabei aktiv mit. Zahlreiche Projekte aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Umwelt prägen das soziale und kulturelle Miteinander in der Region.

Ruhiges Wohnen in ansprechendem Umfeld – wie hier im Dichterviertel.

Die NEUBI betreibt aktiv Stadtentwicklung, zum Beispiel in Form von Sanierungen und Neubauten, mit dem Ziel, das Stadtbild aufzuwerten und die Lebensqualität zu steigern. Auch die Jugend wollen wir auf der Suche nach einer Wohnung unterstützen. Es ist uns wichtig, jungen Familien das Wohnen in Bitterfeld und Sandersdorf attraktiv zu gestalten. Darum legen wir auch Wert auf „Junges Wohnen“ mit einem attraktiven Wohnumfeld in den Quartieren.

Historie

Die Historie der NEUBI ist eng verwurzelt mit der Region und natürlich auch der DDR-Vergangenheit. Der volkseigene Wohnungsbau wurde nach der Staatsgründung der DDR zunächst aus dem zentralen „Haushalt der Republik“ finanziert. Mit dem „Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues“ vom 9. Januar 1958 wurde jedoch eine Neuorientierung in der Wohnungsbaupolitik vorgenommen.

Durch die verstärkte Einbindung privater Mittel zu Wohnungsbauzwecken sollten die öffentlichen Haushalte entlastet werden. Hierzu wurden die örtlichen Organe ermächtigt, volkseigene Betriebe mit der Bezeichnung VEB Kommunale Wohnungsverwaltungen (KWV) zu gründen. Sie bildeten juristische Personen und Rechtsträger von Volkseigentum, deren Organisationsform und Aufgaben sich nach einer Verordnung aus dem Jahre 1952 richteten.

Die KWV entstanden durch Neugründungen oder durch Umbildung bereits bei örtlichen Räten bestehender volkeigener Wohnungs- und Grundstücksverwaltungen. Alle Wohnungsverwaltungsbetriebe mussten das vorgegebene „Musterstatut des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ annehmen, in dem die Aufgaben der KWV niedergelegt waren.

Quelle: bundestag.de (PDF)

Gründung der KWV Bitterfeld

Die KWV Bitterfeld wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 1.3.1958 durch den Beschluss Nummer 39 auf den Weg gebracht. Der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Bitterfeld wurde aus dem VEB Grundstücksverwaltung Bitterfeld gebildet.

Quelle: Stadtarchiv Bitterfeld, Dana Kubitschek

Hintergrund:
Das Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues von 1958 war ein wichtiges Gesetz in der DDR, das die Finanzierung des Wohnungsbaus in der Zeit des Sozialismus regelte. Das Gesetz sah vor, dass der Wohnungsbaufonds, der aus staatlichen Mitteln und Beiträgen der Bevölkerung gespeist wurde, zur Finanzierung des Wohnungsbaus verwendet werden sollte. Der Fonds wurde durch eine staatliche Wohnungsbausteuer und durch Beiträge der Bevölkerung finanziert.

Die Mittel des Wohnungsbaufonds wurden vor allem für den Bau von Wohnungen und für die Modernisierung und Instandhaltung von Wohngebäuden verwendet. Dabei sollten insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit Kindern, Rentnern, Studenten und Beschäftigten berücksichtigt werden. Das Gesetz war ein zentraler Baustein der sozialistischen Wohnungsbaupolitik in der DDR. Es trug dazu bei, dass in der DDR eine vergleichsweise hohe Wohnungsversorgung und eine relativ geringe Wohnungslosigkeit herrschte.

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